| Für die Grenzgewässer Enns, vom Beginn der gemeinsamen Landesgrenze zwischen Oberösterreich und Niederösterreich in der Stadtgemeinde Steyr bis zur Mündung in die Donau, einschließlich Ennshafen und Donau einschließ- lich ihrer Altarme und Ausstände, vom Stromkilometer 2110,9 bis zum Ende der gemeinsamen Landesgrenze mit Niederösterreich in der Gemeinde St. Nikola bei Stromkilometer 2067,930 (Einmündung des Grenzbaches) gelten nachstehende Schonzeiten und Mindestfangmaße:
|