Die Fischereischutzorganprüfungen finden jedes Jahr im Juni und im Dezember statt. Der jeweils genaue Prüfungstermin, insbesondere die Anzahl der Prüfungstage, wird nach Kenntnis der Anzahl der Bewerbungen festgelegt. Anmeldungen zu den beiden Prüfungsterminen sind bis längstens 15. April (Sommertermin) bzw. 15. Oktober (Herbsttermin) beim Amt der Oö. Landes-regierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, einzubringen. Verspätet einlangende Anmeldungen können jeweils erst zum nächsten Termin berücksichtigt werden.
Zur Prüfung zugelassen werden nur Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 19. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fischerkarte sind. Hierbei werden amtliche Fischerlegitimationen aus einem anderen Bundesland anerkannt.
Bei der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Prüfungsgegen-ständen nachzuweisen:
a) Fischkunde
b) Fischhege
c) Regeln der Weidgerechtigkeit
d) Rechtsvorschriften, die die Ausübung der Fischerei regeln
e) Rechtsvorschriften über den Fischereischutz sowie die Rechte und Pflichten
der Fischereischutzorgane.
Die für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Angaben müssen im Antrag enthalten und belegt sein. Aus diesem Grund sind dem Antrag ein Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original oder in Fotokopie) und ein Nachweis über den mindestens dreijährigen Besitz der Fischerkarte (Fotokopie der Fischerkarte) beizuschließen.
Die zur Prüfung zugelassenen Personen werden mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsortes mit Bescheid zur Prüfung zugelassen bzw. eingeladen. Personen, die zur Prüfung nicht antreten, müssen, wenn sie die Prüfung zu einem späteren Termin ablegen wollen, erneut um Zulassung zur Prüfung ansuchen.
Die im Zusammenhang mit der Fischereischutzorganprüfung anfallenden Gebühren und Abgaben werden im Zulassungsbescheid durch das Amt der Oö. Landesregierung aufgeschlüsselt angeführt bzw. vorgeschrieben. Die Gebühren für Ansuchen, Prüfung und Zeugnis betragen zusammen 73,00 €.
Für allfällige Rückzahlungen wird empfohlen, im Ansuchen auch die Bankverbindung -BLZ und Kontonummer- anzugeben.
Vom Oö. Landesfischereiverband werden nach Bedarf Vorbereitungskurse für die Prüfung der Fischereischutzorgane angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Die Kosten für den Kurs betragen ohne Kursunterlagen € 50,--. Anmeldungen zu den Vorbereitungskursen werden von der Geschäftsstelle jederzeit entgegen genommen.
Als Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung werden empfohlen: Leitfaden zur Fischkunde und Angelfischerei, Fischkunde – Vorbereitung zur Fischereischutzprüfung. Diese Unterlagen werden Ihnen auf Anforderung gegen Kostenersatz übermittelt.
Das Buch „Oö. Fischereirecht“ (ISBN 978-3-85499-841-9) können Sie beim Trauner – Verlag, Köglstr. 14, 4020 Linz, Tel. 0732 / 77 82 41 – 0 beziehen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Frau Schreiber, Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, LDZ, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
Tel.: (07 32) 77 20 – 11 801
Frau Göschl, Oö. Landesfischereiverband, Stelzhamerstr. 2, 4020 Linz Tel: 0732/65 05 07 – 13
E-Mail: fischerei@lfvooe.at