Fischereiförderung in OÖ neu geregelt

Alljährlich stellt das Land Oberösterreich erhebliche Mittel zur Förderung des Fischereiwesens zur Verfügung, mit denen in erster Linie Fischereireviere, Fischereivereine sowie Gewässerbewirtschafter unterstützt werden. Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist eine gewässerökologisch orientierte Bewirtschaftung, beispielsweise durch Besatzmaßnahmen mit standortgerechten, heimischen Fischarten, Wiederansiedlungsprojekte von seltenen Fischarten oder Krebsen und dergleichen. Außerdem werden vom Land Oberösterreich wissenschaftliche Projekte, die wertvolle Erkenntnisse für die Fischerei bringen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der fischereilichen Verhältnisse (z. B. der Einbau von Strukturelementen in regulierten Fließgewässern und Fischaufstiegshilfen) finanziell unterstützt.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch die Agrar- und Forstrechts-Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung nach Anhörung des Oö. Landesfischereiverbandes.

Um die Grundsätze einer wirkungsorientierten Verwaltung zu wahren, und das Bemühen, die Verteilung der Mittel im Rahmen der Fischereiförderung gerechter und effizienter vornehmen zu können, sind von den Revierausschüssen bei der Antragstellung neben dem letztgültigen Kassenbericht die Originalrechnungen und –zahlungsbelege über den getätigten Fischbesatz in gesammelter Form für sämtliche Bewirtschafter des jeweiligen Revieres vorzulegen.

Späteste Einreichfrist ist der 30. September. Die Auszahlung der Mittel erfolgt gesammelt im Herbst des jeweiligen Jahres. Später einlangende Ansuchen können aus abwicklungstechnischen Gründen im selben Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen, von Maßnahmen zur Verbesserung der fischereilichen Verhältnisse in regulierten Gewässern sowie von Besatzmaßnahmen im Rahmen des Projektes "Rettet die Äsche" unterliegen einer gesonderten Beurteilung. Die Antragstellung und die Förderungsabwicklung ist direkt mit der Agrarabteilung des Landes Oberösterreich zu koordinieren. Das zu verwendende Antragsformular finden sie unter "Formulare".

Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur Besatzmaßnahmen mit standortgerechten, heimischen Fischarten gefördert werden. Der Besatz mit Regenbogenforellen und Bachsaiblingen wird derzeit nicht unterstützt.
Informationen dazu erhalten sie bei:

Agrar- und Forstrechtsabteilung
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
0732/7720-11815

sowie in der Geschäftsstelle des Oö. Landesfischereiverbandes.