Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Bewilligungsfreistellung von Gewässerquerungen
(BGBL.Nr. 327/2005)

Dem Oö. Landesfischereiverband ist erst jetzt eine "Bewilligungsfreistellungs- verordnung für Gewässerquerungen“ bekannt geworden, die bereits am 1. 11. 2005 in Kraft getreten ist.
Nach dem Inhalt dieser Verordnung sind allerdings nur ganz bestimmte Arten von Gewässerquerungen betroffen, die im  Wesentlichen die Fischereiwirtschaft nicht beeinträchtigen dürften.
Trotzdem wird um gesteigerte Aufmerksamkeit ersucht, zumal im Zweifelsfall die zuständige Bezirkshauptmannschaft (als Wasserrechtsbehörde) bzw. der Fischerei-verband zu verständigen wäre.

Dr. Karl Wögerbauer, Vorsitzender des Oö. Landesfischereiverbandes

Für Interessierte haben wir das diesbezügliche Bundesgesetzblatt zum Herunter-laden bereitgestellt: (Download 25 KB)