| Kormorane dürfen jetzt bereits ab 16. August bejagt werden!
Der Naturschutzreferent der o.ö. Landesregierung LH-StV. D.I. Erich Haider hat eine Änderung der Artenschutzverordnung angekündigt.
Demnach dürfen in Angleichung an die Vergrämungsbestimmungen des Kormorans in Bayern nunmehr auch in Oberösterreich Kormorane
bereits ab Mitte August bis Mitte März eines jeden Jahres bejagt werden.
Es wird ersucht und empfohlen diese Änderung auch an die Jagdausübungsberechtigten weiterzugeben!
Dr. Karl Wögerbauer
Vorsitzender des Oö. Landesfischereiverbandes
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