Sonderbestimmungen betreffend den Kormoran neu festgelegt
 

Im Landesgesetzblatt Nr. 73/2003  (Verordnung der Oö. Landesregierung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und Pilze sowie freilebender Tiere (Oö. Artenschutzverordnung) wurden auch die Sonderbestimmungen betreffend den Kormoran neu geregelt.
Der § 8 dieser Verordnung tritt am 31. Juli 2010 außer Kraft.
Im Wesentlichen hat sich allerdings gegenüber den Vorjahren nichts geändert. 

Falls sie sich näher informieren wollen:

Landesgesetzblatt Nr. 73/2003 - § 8 
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Wann und wo darf der Kormoran vergrämt werden?