Auf Grund wiederholter Anfragen bezüglich der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung des O.Ö. Landesfischereiverbandes wird Folgendes mitgeteilt:
1. Versicherungsumfang:
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von folgenden Ersatzansprüchen wegen
eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, soweit diese
Ansprüche nicht ausschließlich auf der Verletzung einer vertraglichen
Verpflichtung beruhen, und zwar
- für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
gegenüber Dritten wegen Schäden durch Gewässerverunreinigung und
sonstiger Beeinträchtigungen von Fischereirechten, soweit diese auf dem Privatrecht begründet sind;
ausgenommen sind Streitigkeiten
im Zusammenhang mit dem Besitz und Umfang von Fischereirechten
-
bei der Geltendmachung und Durchsetzung
von nachbarrechtlichen
Ersatzansprüchen gemäß § 364 ABGB
- bei
der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 26 Wasserrechtsgesetz
1959
2) Inanspruchnahme:
Der Rechtsschutz
kann mit den beim Oö. Landesfischereiverband bzw. dem jeweiligen Revierausschuss aufliegenden
Schadensformularen in Anspruch genommen werden, welche in 2-facher
Ausfertigung an den Verband zur Prüfung übermittelt werden müssen.
Das diesbezügliche Formular können sie auch direkt von unserer Homepage unter "Schaden_Rechtsschutz.doc" herunterladen.
Die
Schadensmeldung wird sodann, sollte Deckungsschutz im Sinne des Punktes
1 gegeben sein, vom Verband an die Oberösterreichische Versicherungs
AG mit dem Antrag auf Deckungszusage weitergeleitet.
Grundsätzlich
kann überdies der Rechtsschutz nur für Verfahren vor den Gerichten, nicht aber vor
Verwaltungsbehörden ( z.B. bei Wasserrechts-verhandlungen) beansprucht
werden.
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