Hinweise für die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherungdes Oö. Landesfischereiverbandes

Auf Grund wiederholter Anfragen bezüglich der Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung des O.Ö. Landesfischereiverbandes wird Folgendes mitgeteilt:

1. Versicherungsumfang:

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von folgenden Ersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, soweit diese Ansprüche nicht ausschließlich auf der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung beruhen, und zwar

- für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten wegen Schäden durch Gewässerverunreinigung und sonstiger Beeinträchtigungen von Fischereirechten, soweit diese auf dem Privatrecht begründet sind; ausgenommen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und Umfang von Fischereirechten

- bei der Geltendmachung und Durchsetzung von nachbarrechtlichen Ersatzansprüchen gemäß § 364 ABGB

- bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 26 Wasserrechtsgesetz 1959

2) Inanspruchnahme:
Der Rechtsschutz kann mit den beim Oö. Landesfischereiverband bzw. dem jeweiligen Revierausschuss aufliegenden Schadensformularen in Anspruch genommen werden, welche in 2-facher Ausfertigung an den Verband zur Prüfung übermittelt werden müssen.

Das diesbezügliche Formular können sie auch direkt von unserer Homepage unter "Schaden_Rechtsschutz.doc" herunterladen.

Die Schadensmeldung wird sodann, sollte Deckungsschutz im Sinne des Punktes 1 gegeben sein, vom Verband an die Oberösterreichische Versicherungs AG mit dem Antrag auf Deckungszusage weitergeleitet.
Grundsätzlich kann überdies der Rechtsschutz nur für Verfahren vor den Gerichten, nicht aber vor Verwaltungsbehörden ( z.B. bei Wasserrechts-verhandlungen) beansprucht werden.