Urteil des Obersten Gerichtshofes

Laut Urteil des Obersten Gerichtshofes (OHG v. 28.01.2003, GZ. 1Ob203/02p) hat der Fischereiberechtigte Anspruch auf Entschädigung von Fischereischäden beim Trockenfallen von Ausleitungsstrecken, wenn bei der Erteilung der wasser-rechtlichen Bewilligung für die ausleitende Wasserbenutzungsanlage mit einem Schaden dieser Art nicht gerechnet wurde. 
Nähere Auskünfte: Fischereiverband fischerei@lfvooe.at