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Anlässlich von
Vereinsgründungen werden immer wieder Fragen in Bezug auf die
Vereinsstatuten an uns herangetragen.
Wir
möchten daher auf diesem Weg auf die Mindestinhalte
laut Paragraph 3 des Vereinsgesetzes 2002 (samt
Kommentaren) hinweisen:
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Name des Vereins |
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Sitz des Vereins |
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Angabe des Vereinszweckes (nämlich Pflege der Fischerei in
Richtung |
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Gemeinnützigkeit) |
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die für die Verwirklichung des Vereinszweckes vorgesehenen
Tätigkeiten |
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sowie die Form der Aufbringung der Vereinsmittel |
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Bestimmungen über Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft |
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Rechte bzw. Pflichten der Mitglieder |
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Bekanntgabe der Organe des Vereins und eine Beschreibung der
ihnen |
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zukommenden Aufgaben (Vertretung nach außen,
Geschäftsführung, |
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Kassenprüfung, ...) |
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die Zuweisung bestimmter Aufgaben an die jeweiligen Organe (d.
h. an den |
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Vorstand oder die Vollversammlung) |
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die Art der Bestellung der Organe des Vereins und ihre
Funktionsdauer |
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die Erfordernisse gültiger Beschlüsse ( im Vereinsvorstand bzw.
in der |
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Vollversammlung) |
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die Art der vereinsinternen Schlichtung von Streitigkeiten |
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Bestimmungen betreffend die Auflösung des Vereines, sowie die
damit |
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verbundene Verwertung des Vereinsvermögens |
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jedes Vereinsmitglied hat Anspruch auf Ausfolgung der
Vereinsstatuten |
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Die vollständige Fassung des Vereinsgesetzes finden sie
unter: |
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Vereinsgesetz 2002 VerG BGBl. I Nr.
66/2002 |