Versicherungsschutz für Fischereischutzorgane

Nach sehr konstruktiven Verhandlungen mit der Oberösterreichischen Versicherungs AG ist es gelungen, ab sofort eine spezielle Versicherung (gültig ab 1. Juli 2009) für unsere Fischereischutzorgane auszuhandeln. Diese Versicherung umfasst einen kombinierten Rechtsschutz sowie eine kollektive Unfallvorsorge.

Kombinierter Rechtsschutz:

Schadenersatz und Strafrechtsschutz bei Kontrollgängen ab der Abfahrt von zu Hause bis zur Ankunft zu Hause unmittelbar nach dem Kontrollgang bis 100 000,- €.

Kollektivunfallversicherung: (Kontrollgänge inklusive Wegunfälle)

1. Dauernde Invalidität
75.000,- €
2. Unfallkosten
500,- €
3. Bergungskosten (bei Unfall)
1.000,- €
4. Schmerzensgeld (ab 15. Tag Spitalsaufenthalt)
1.500,- €

Der Verband hofft mit dieser Aktion einen weiteren Schritt für eine effizientere Kontrolle unserer Fischwässer gesetzt und mit dieser Absicherung auch Anreize für verstärkte Kontrollgänge geboten zu haben!

Karl Wögerbauer