Das Preisfischen ist gesetzlich verboten!

Preisfischen Bereits im Jahre 1990 wurde in Oberösterreich durch eine Novelle zum Oö. Fischereigesetz das sogenannte Preisfischen aus Gründen des Tierschutzes und der fischereilichen Weidgerechtigkeit verboten. Unter Preisfischen werden dabei Veranstaltungen verstanden, bei denen für die Teilnahme eine unverhältnismäßig hohe Teilnahmegebühr zu entrichten ist oder bei denen Geld- und Sachpreise (ausgenommen Pokale, Urkunden oder Ehrenpreise) ausgesetzt werden. Die Voraussetzungen für erlaubte Arten von „Wettfischen“ (auch Freundschaftsfischen, Vereinsfischen usw. genannt) sind in einer eigenen Landesverordnung, der Wettfischverordnung festgelegt und enthalten relativ strenge Regeln. So ist eine derartige Veranstaltung z. B. zwei Wochen vorher dem Revierausschuss zu melden,
zur Aufsicht sind Fischereischutzorgane zu bestellen, sie ist nur in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Oktober und nur bei Tag erlaubt, das „Anfüttern“ zum Anlocken der Fische ist genauso verboten wie die Verwendung von Lebendködern und Angeln mit Widerhaken.
Nach einer längeren Zeit relativer Ruhe nehmen in den letzten Jahren und vor allem heuer Verstöße gegen diese Regeln und die Veranstaltung von „Preisfischen“ wieder zu.
Es vergeht kaum eine Woche, in der dem Landesfischereiverband nicht mehrere solcher unerlaubter Veranstaltungen (z.B. hohe Teilnahmegebühren, Preise, Marathonfischen, usw.) gemeldet werden, die dann zumeist bei der zuständigen Fischereibehörde zur Abstellung oder Bestrafung angezeigt werden müssen. Immerhin sieht das Oö. Fischereigesetz bei Übertretungen Höchststrafen von 2 200,- Euro und Entzug der Fischerkarte vor.
Der Oö. Landesfischereiverband appelliert daher an die Verantwortlichen solcher Veranstaltungen die gesetzlichen Regeln genau einzuhalten, da ansonsten verstärkt die Fischereibehörden eingeschaltet werden müssen. Die meist mit solchen Veranstaltungen verbundenen finanziellen Anreize sind keine Rechtfertigung, um den Tierschutzgedanken zu vernachlässigen.