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Bereits im Jahre 1990 wurde in Oberösterreich durch eine Novelle zum
Oö. Fischereigesetz das sogenannte Preisfischen aus Gründen des
Tierschutzes und der fischereilichen Weidgerechtigkeit
verboten. Unter Preisfischen werden dabei Veranstaltungen verstanden, bei denen
für die Teilnahme eine unverhältnismäßig hohe Teilnahmegebühr zu
entrichten ist oder bei denen Geld- und Sachpreise (ausgenommen
Pokale, Urkunden oder Ehrenpreise) ausgesetzt werden. Die
Voraussetzungen für erlaubte Arten von „Wettfischen“
(auch Freundschaftsfischen, Vereinsfischen usw. genannt) sind in einer
eigenen Landesverordnung, der Wettfischverordnung festgelegt und
enthalten relativ strenge Regeln. So ist eine derartige Veranstaltung z.
B. zwei Wochen vorher dem Revierausschuss zu melden,
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zur
Aufsicht sind Fischereischutzorgane zu bestellen, sie ist nur in der Zeit
vom 1. Juni bis 31. Oktober und nur bei Tag erlaubt, das „Anfüttern“
zum Anlocken der Fische ist genauso verboten wie die Verwendung von
Lebendködern und Angeln mit Widerhaken. Nach einer längeren Zeit relativer Ruhe nehmen
in den letzten Jahren und vor allem heuer Verstöße gegen diese
Regeln und die Veranstaltung von „Preisfischen“ wieder zu.
Es vergeht kaum eine Woche, in der dem Landesfischereiverband
nicht mehrere solcher unerlaubter Veranstaltungen
(z.B. hohe Teilnahmegebühren, Preise, Marathonfischen,
usw.) gemeldet werden, die dann zumeist bei der zuständigen
Fischereibehörde zur Abstellung oder Bestrafung angezeigt
werden müssen. Immerhin sieht das Oö. Fischereigesetz bei Übertretungen
Höchststrafen von 2 200,- Euro und Entzug der
Fischerkarte vor. Der Oö. Landesfischereiverband appelliert
daher an die Verantwortlichen solcher Veranstaltungen die
gesetzlichen Regeln genau einzuhalten, da ansonsten verstärkt die
Fischereibehörden eingeschaltet werden müssen. Die meist mit solchen
Veranstaltungen verbundenen finanziellen Anreize sind keine
Rechtfertigung, um den Tierschutzgedanken zu
vernachlässigen. | |