Donau bei Saxen
(samt Naarn und Aichbauernlacke)

Aichbauerlacke
Linkes Donauufer von Stromkilometer  2085,2
bis 13 m unterhalb des Stromkilometers 2081,6  
(Schaubach); Länge ca. 4 km
Naarn von der Einmündung in die Donau in
Dornach bis ca. 150 m oberhalb des Pumpwerkes
Dornach
Aicherbauerlacke: ca. 2 ha großer Teich unterhalb
des Schlosses Dornach
Folgende Angelmethoden sind erlaubt:
Spinnfischen Fliegenfischen Grundangeln Tiroler Hoelzl Stoppeln
Wichtigste zusätzliche Bestimmungen:
Allgemein für alle drei Gewässer gilt:
  Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet
 

Naarn und Aicherbauerlacke sind nur kombiniert mit der Lizenz in der Donau erhältlich.

Donau
 

3 Fischtage pro Woche

  Befischung nur mit höchstens 2 Ruten und je einem Angelhaken erlaubt.
  Fangbeschränkung bei Aalruten: pro Fischtag max. 3 Stk. und max. 20 Stk. im Jahr
  Als Edelfische gelten: Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Amur und Salmoniden
Naarn:
  2 Fischtage pro Woche
  Pro Fischtag ist der Fang von 2 Edelfischen und 5 Weißfischen erlaubt.
  Nach Fang von 2 Edelfischen an einem Tag ist das Fischen einzustellen.
  Karpfen mit über 70 cm müssen zurückgesetzt werden
  Pro Jahr dürfen maximal 15 Karpfen entnommen werden.
  Raubfischen ist nur vom 01.05. bis 31.12. erlaubt.
  Es darf nur ein Raubfisch pro Monat gefangen werden. Wenn in einem Monat bereits ein
  Raubfisch entnommen wurde, ist das Raubfischen für diesen restlichen Monat verboten.
  Pro Jahr dürfen maximal 2 Raubfische entnommen werden.
  Das Nachtfischen ist verboten.
Aichbauernlacke:
 

2 Fischtage pro Woche

  Pro Fischtag ist der Fang von 2 Edelfischen und 5 Weißfischen erlaubt.
  Nach Fang von 2 Edelfischen an einem Tag ist das Fischen einzustellen.
  Karpfen mit über 70 cm müssen zurückgesetzt werden
  Pro Jahr dürfen maximal 15 Karpfen entnommen werden.
  Raubfischen ist nur vom 01.05. bis 31.12.erlaubt.
  Es darf nur ein Raubfisch pro Monat gefangen werden. Wenn in einem Monat bereits ein
  Raubfisch entnommen wurde, ist das Raubfischen für diesen restlichen Monat verboten.
 

Pro Jahr dürfen maximal 2 Raubfische entnommen werden.

  Das Nachtfischen ist verboten.

Hauptsächlich vorkommende Fischarten:

Donau: Barbe Aalrutte Brachse Sowie alle anderen in
der Donau heimischen
Fischarten
  Naarn: Karpfen Brachse Hecht  
  Aicherbauerlacke: Karpfen      
Lizenzpreise: Jahreskarten für Auswärtige:    
    Nur Donau: € 52,00  
    Nur Donau fürJugendliche: (12 bis 16 Jahre) € 27,00  
    Donau, Naarn und Aicherbauerlacke: € 92,00  
    Tageskarte nur Donau: € 11,00  
    Für Einheimische und ehemalige Saxener gibt es Preisermäßigungen.
Lizenzausgabestelle: Marktgemeindeamt Saxen, 4351 Saxen 77
Tel.: (0 72 69) 3 55 - 14 / Fax: DW 20
Bürozeiten: Mo, Di, Do 7.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
sowie Mittwoch und Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
E-Mail: gemeinde@saxen.at
Näheres zum Fischereirevier Klam-Dim-Gießenbach