Hallstättersee - Bestimmungen 

Kindersaisonkarte und Kinderferienkarte:
  Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen in Begleitung einer Aufsichtsperson, die zur Ausübung des Fischfangs im Hallstättersee berechtigt ist, fischen. Die Ausgabe erfolgt nur an Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr falls sie im Besitz einer Fischerkarte sind. Mit der Kindersaisonkarte sowie der Kinderferienkarte darf nur mit einer Angelrute und einem Haken gefischt werden.
Art der Fischereilizenz - Saisonzeiten
  Saison: 01.05. - 15.09. von 16.09. - 19.10. Reinanke und Hecht
Hecht von 15.05. - 15.11. von 16.10. - 15.11. nur Hecht
Fischfang:
  Der Fischfang darf nur bei Tageslicht mit 2 Angelruten mit jeweils einem Haken ausgeübt werden. Legangeln und jede Art von Netzen sind verboten.
Sperrgebiete:
 
Seeau : A Nördlich der Linie Lärchenbach bzw. Zlambachmündung / ganzjährig
Koppentraun : B 100 m - Streifen seewärts zwischen Mühlbach - und Brunnwassermündung /
  01.10. -15.11.
Bannwald : C 100 m - Streifen seewärts von Gosaubachmündung bis Tunneleinfahrt /
  01.10. - 15.11.
Steingraben : D 150 m - Streifen seewärts innerhalb des 300 m langen, mit Bojen markierten
  Bereiches / ganzjährig
Waldbach : E 100m - Streifen seewärts von der Tunnelausfahrt Süd bis zur Badeinsel Lahn /
  01.11 - 28.02
Berufsfischerei:
  Zu den von der Berufsfischerei ausgelegten Fanggeräten, die durch Schwimmer oder Stangen
gekennzeichnet sind, ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
Besondere Brittelmaße:
  Bachforelle 50 cm / Seeforelle 50 cm / Saibling 26 cm / Hecht 60 cm /Äsche 40 cm / Reinanke 40 cm
(bei Reinankentageskarte). Um den Mutterfischbestand zu schonen, müssen Reinanken von
40 - 50 cm Länge zurück gesetzt werden.
Köderfische:
  Köderfische dürfen nur für den jeweiligen eigenen Tagesbedarf zum Gebrauch im Hallstättersee
gefangen werden. Die Verwendung von gewässerfremden Köderfischen soll unterbleiben. Auch ist deren Freilassung ist untersagt.
Lizenzausgabe:
  Sportgeschäft JANU, Hallstatt, Seestr. 50, (0 61 34) 82 98 täglich 8 - 18 Uhr
Büchsenmacher Struger, Bad Goisern Nr. 14, (0 61 35) 83 26 während der Geschäftszeiten
Büchsenmacher Zeitler, Bad Ischl, Schröpferplatz 4, (0 61 32) 2 33 51 während der Geschäftszeiten
Angelsport Sams, Bad Ischl, Schulgasse 8, (0 61 32) 2 15 02, Fax 2 25 45 während der Geschäftszeiten
Kontrollorgane:
  Die Angler sind verpflichtet, die Kontrolle der gesetzlichen Legitimation, der Lizenzen, sowie die Kontrolle von Fanggeräten, Fahrzeugen, Booten, Rucksäcken und sonstigen Behältern durch die vom Forstbetrieb Bad Ischl bestellten Kontrollorgane ohne Widerspruch zu gestatten und den Anordnungen der Kontrollorgane sofort Folge zu leisten.
Lizenzentzug:
  Der Forstbetrieb Inneres Salzkammergut behält sich vor, die Fischereilizenzen bei groben Verstößen ersatzlos einzuziehen, die Ausgabe von Fischereilizenzen abzulehnen, sowie die vorliegenden Bestimmungen für die Sportfischerei im Hallstättersee jederzeit zu ändern.
Motorboote:
  Die Befahrung des Hallstättersees mit Motorbooten unterliegt einer besonderen Bewilligung der
Österr. Bundesforste AG. Jahres - E-Motorbewilligungen werden bei der FISCHEREI HALLSTATT
abgegeben. (Preis Euro 73,00)   
Preistarife Angelfischerei Hallstatt für Fischereilizenzen ab 15. Mai incl. 20 % USt
  Tageskarte: Hecht von 01.05 - 15.09 / 15.05 - 19.09: 3 Salmoniden/Tag, keine Reinanken Euro13,00     
  Reinankentageskarte: Hecht von 01.05 - 15.09 / 15.05 - 19.09: 3 Salmoniden/Tag, inkl. Reinanke
Euro 30,00    
  Wochenkarte: Hecht von 01.05 - 15.09 / 15.05 - 15.09: 3 Salmoniden/Tag, keine Reinanken
Euro 73,00     
  Saisonkarte: Hecht von 01.05 - 15.11 / 15.05 - 19.11 / 16.09 - 15.11   3 Salmoniden/Tag inkl.Saibling, nur Hecht, keine Reinanken Euro 291,00
 

Hechtkarte: 16.09 - 15.11  nur Hecht Euro 13,00     

 

Kinderferienkarte/Kindersaisonkarte (Angeln nur vom Ufer aus erlaubt)  
01.05 - 15.11
15.05 - 19.11
16.09 - 15.11
01.07 - 15.09   3 Salmoniden/Tag, keine Saibl. u. Reinanken, Euro 95,00 / nur Hecht Euro 30,00