Oedtsee bei Traun - Bestimmungen 

Befischung: (Jahreskarte)
150 Angeltage pro Jahr (Eintragungspflicht vor Beginn des Fischens)
Erlaubte Angelmethoden:
2 Angelruten mit je einem Haken je Rute, Stoppeln und Grundeln mit Futterspirale.
Ab 1. Juni Spinnfischen und Blinkern mit Zwilligen, Drillingen und auch mit totem
Köderfisch oder Fischstücken unter Verwendung eines Stahlvorfaches
Fangbeschränkungen:
1 Hecht oder 1 Zander pro Monat
2 Stück Karpfen oder 2 Stück Edelfische, sowie 10 Stück Weißfische pro Tag
Nach dem Erreichen der täglichen Fangquote von 2 Stück Edelfischen muss
das Angeln eingestellt werden!
Zu den Edelfischen zählen: Karpfen, Schleien, Forellen, Saiblinge, Maränen, Hechte 

und Zander

Jährliche Ausfangmenge: 30 Stück Karpfen und 20 Stück Edelfische
Verbote:
Anfüttern, Nachtfischen, Fischen mit Grundschnüren!
Fische, die in der Schonzeit gefangen werden, dürfen nicht gekeschert werden
sondern sind unverzüglich schonendst zurückzuversetzen!
Angeln mit lebenden Köderfischen!
Verwendung von und diversen Schluckhäkchen!
Der Badebetrieb darf durch die fischerei nicht gestört werden!
Anlagen der Wasserrettung dürfen nicht als Angelplatz Verwendung finden!
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