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Befischung: (Jahreskarte) |
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150 Angeltage pro Jahr (Eintragungspflicht
vor Beginn des Fischens) |
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Erlaubte Angelmethoden: |
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2 Angelruten mit je einem Haken je Rute, Stoppeln und Grundeln mit Futterspirale. |
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Ab 1. Juni Spinnfischen und Blinkern mit Zwilligen, Drillingen und auch mit totem |
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Köderfisch oder Fischstücken unter Verwendung eines Stahlvorfaches |
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Fangbeschränkungen: |
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1 Hecht oder 1 Zander pro Monat |
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2 Stück Karpfen oder 2 Stück Edelfische, sowie 10 Stück
Weißfische pro Tag |
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Nach dem Erreichen der täglichen Fangquote von 2 Stück
Edelfischen muss |
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das Angeln eingestellt werden! |
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Zu den Edelfischen zählen: Karpfen, Schleien, Forellen,
Saiblinge, Maränen, Hechte |
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und Zander |
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Jährliche Ausfangmenge: 30 Stück Karpfen und 20 Stück
Edelfische |
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Verbote: |
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Anfüttern, Nachtfischen, Fischen mit Grundschnüren! |
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Fische, die in der Schonzeit gefangen werden, dürfen nicht
gekeschert werden |
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sondern sind unverzüglich schonendst zurückzuversetzen! |
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Angeln mit lebenden Köderfischen! |
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Verwendung von und diversen
Schluckhäkchen! |
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Der Badebetrieb darf durch die fischerei nicht gestört
werden! |
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Anlagen der Wasserrettung dürfen nicht als Angelplatz Verwendung
finden! |
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