Fischerbund Grieskirchen

 

Franz Obermair, Obmann

 4701 Bad Schallerbach, Grillparzerstraße 31

Tel.: (06 50) 4 87 74 01

E-Mail: fib.grieskirchen@aon.at

Sonderbestimmungen

 für das Angeln in den Gewässern des FIB Grieskirchen

Moarteich in Gallham1, 4731 Prambachkirchen

Saison: Friedfische von 1. 3. bis 30. 4. und von 1. 6. bis 30. 10. frei
Raubfischangeln nur von 1. 6. bis 30. 11. erlaubt. Von 1.6. bis 31.10. kann mit einer Rute auf Friedfische und mit einer zweiten Rute auf Raubfische gefischt werden.
Bestimmungen: Eine Angel am Stock mit Einfachschonhacken oder angedrücktem Widerhaken ebenso Blinker und Wobbler nur mit angedrücktem Widerhaken!
Drei Fischtage pro Woche (Eintragungspflicht)
Tagesentnahme:
2 Edelfische pro Fischtag davon maximal 1 Zander - Jahresentnahme Maximal 20 Edelfische, davon maximal 3 Zander, Hechte unlimitiert.
Keine Fischfetzen! (Mindestgröße der toten Köderfische 10 cm)
Lebende Köderfische und Anfüttern verboten!
Karpfen und Amur über 60 cm müssen zurückgesetzt werden!
Gewässerwarte:  Leitner Karl, Lehner Heinz

Trattnach bei Tollet/Stadtwasser

Saison vom 16. 3. bis 30. 11.
Tollet: Von der Grenztafel ca. 300 m oberhalb Mühlbacheinfluss bis zur Wehr der Kirschnermühle.
Stadtwasser: Von der Haberfellnerwehr bis zur Grenze oberhalb der Gföllnerwehr.
Bestimmungen:
Eine Angel am Stock mit Einfachschonhaken oder angedrücktem Widerhaken!
Blinker u. Wobbler nur mit angedrücktem Widerhaken!
Zwei Fischtage pro Woche. (Eintragungspflicht)
Tagesentnahme:
3 Edelfische, max. 10 Fische pro Fischtag
Jahresgesamtentnahme 30 Edelfische, davon maximal 3 Äschen
Waten nur vom 1. 5. bis 31. 10. gestattet!
Gewässerwarte: Vetter Wolfgang, Ahamer Hannes

Trattnach unterhalb von Grieskirchen (Fliegenstrecke)

Saison: 16. 3. bis 30. 11.
Teil 1: Obere Grenze Gföllnerwehr bis untere Grenze Unternbergerwehr
Teil 2: Obere Grenze: Grenztafel Linzerwasser bis Grenztafel Brandhof
Bestimmungen: Äschen gangjährig geschont!
Jahresentnahme 40 Edelfische! (Eintragungspflicht), davon maximal 3 Äschen
Das Befischen des Gallspacherbaches ist ausnahmslos verboten!
Befischung nur mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken und Fliegenfischergeräten!
Waten nur vom 1. 5. bis 31. 10. gestattet!
Gewässerwarte: Leitner Karl, Vetter Wolfgang

Kombilizenz - Trattnach Tollet/Stadtwasser:

Saison  vom 16. 3. bis 30.11.
Tollet: von der Grenztafel zirka 300 m oberhalb des Mühlbacheinflusses bis zur Wehr der Kirschnermühle.
Stadtwasser: von der Haberfellnerwehr bis zur Grenztafel oberhalb der Gföllnerwehr.
Bestimmungen:
Ein Angel am Stock mit Einfachschonhaken oder angedrücktem Widerhaken!
Blinker und Wobbler nur mit angedrücktem Widerhaken!
Zwei Fischtage pro Woche. (Eintragungspflicht)
Tagesentnahme: 3 Edelfische, max. 10 Fische pro Fischtag.
Jahresgesamtentnahme 20 Edelfische!
Waten nur vom 1. 5. bis 31. 10. gestattet!
Gewässerwarte:  Vetter Wolfgang, Ahamer Hannes

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