Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002

Anlässlich von Vereinsgründungen werden immer wieder Fragen in Bezug auf die Vereinsstatuten an uns herangetragen.

Wir möchten daher auf diesem Weg auf die Mindestinhalte laut Paragraph 3 des Vereinsgesetzes 2002 (samt Kommentaren) hinweisen:

  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Angabe des Vereinszweckes (nämlich Pflege der Fischerei in Richtung Gemeinnützigkeit)
  • die für die Verwirklichung des Vereinszweckes vorgesehenen Tätigkeiten sowie die Form der Aufbringung der Vereinsmittel
  • Bestimmungen über Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
  • Rechte bzw. Pflichten der Mitglieder
  • Bekanntgabe der Organe des Vereins und eine Beschreibung der ihnen zukommenden Aufgaben (Vertretung nach außen, Geschäftsführung, Kassenprüfung, …)
  • die Zuweisung bestimmter Aufgaben an die jeweiligen Organe (d. h. an den Vorstand oder die Vollversammlung)
  • die Art der Bestellung der Organe des Vereins und ihre Funktionsdauer
  • die Erfordernisse gültiger Beschlüsse ( im Vereinsvorstand bzw. in der Vollversammlung)
  • die Art der vereinsinternen Schlichtung von Streitigkeiten
  • Bestimmungen betreffend die Auflösung des Vereines, sowie die damit verbundene Verwertung des Vereinsvermögens
  • jedes Vereinsmitglied hat Anspruch auf Ausfolgung der Vereinsstatuten

 

Sollten sie einen Verein gründen wollen, oder Fragen zum Vereinsgesetz haben, bieten wir ihnen folgendes an:

Vereinsgesetz BGBl. I Nr. 66/2002

Bundesministerium für Inneres – Anleitung zur Vereinsgründung

 

Wir bieten den oberösterreichischen Fischereivereinen die Möglichkeit sich auf unserer Homepage zu präsentieren.
Manche Vereine haben diese Gelegenheit dazu genützt, sich direkt auf unserer Homepage vorzustellen, andere wieder betreiben eine eigene Homepage – alle erreichen Sie über unsere “Fischereivereine”.

 

Datenschutz
Wir, Oö. Landesfischereiverband (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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