Versicherungen

Rechtsschutzversicherung des Oö. Landesfischereiverbandes

Zur Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung des O.Ö. Landesfischereiverbandes wird Folgendes mitgeteilt:

Versicherungsumfang

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von folgenden Ersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, soweit diese Ansprüche nicht ausschließlich auf der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung beruhen, und zwar

  • für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten wegen Schäden durch Gewässerverunreinigung und sonstiger Beeinträchtigungen von Fischereirechten, soweit diese auf dem Privatrecht begründet sind; ausgenommen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und Umfang von Fischereirechten
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von nachbarrechtlichen Ersatzansprüchen gemäß § 364 ABGB
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 26 Wasserrechtsgesetz 1959

Inanspruchnahme

Der Rechtsschutz kann mit den beim Oö. Landesfischereiverband bzw. dem jeweiligen Reviervorstand aufliegenden Schadensformularen in Anspruch genommen werden, welche in 2-facher Ausfertigung an den Verband zur Prüfung übermittelt werden müssen.

Das diesbezügliche Formular können Sie auch direkt  herunterladen.

Die Schadensmeldung wird sodann, sollte Deckungsschutz im Sinne des Punktes 1 gegeben sein, vom Verband an die Oberösterreichische Versicherungs AG mit dem Antrag auf Deckungszusage weitergeleitet.

Grundsätzlich kann überdies der Rechtsschutz nur für Verfahren vor den Gerichten, nicht aber vor Verwaltungsbehörden ( z.B. bei Wasserrechts-verhandlungen) beansprucht werden.

Versicherungsschutz für Fischereischutzorgane

Nach sehr konstruktiven Verhandlungen mit der Oberösterreichischen Versicherungs AG ist es gelungen, ab sofort eine spezielle Versicherung (gültig ab 1. Juli 2009) für unsere Fischereischutzorgane auszuhandeln. Diese Versicherung umfasst einen kombinierten Rechtsschutz sowie eine kollektive Unfallvorsorge.

Kombinierter Rechtsschutz

Schadenersatz und Strafrechtsschutz bei Kontrollgängen ab der Abfahrt von zu Hause bis zur Ankunft zu Hause unmittelbar nach dem Kontrollgang bis 100 000,- €.

Kollektivunfallversicherung

für Kontrollgänge inklusive Wegunfälle

  • Dauernde Invalidität – € 75.000,-
  • Unfallkosten – € 500,-
  • Bergungskosten (bei Unfall) – € 1.000,-
  • Schmerzensgeld (ab 15. Tag Spitalsaufenthalt) – € 1.500,-

Der Verband hofft mit dieser Aktion einen weiteren Schritt für eine effizientere Kontrolle unserer Fischwässer gesetzt und mit dieser Absicherung auch Anreize für verstärkte Kontrollgänge geboten zu haben!