Rechtes Donauufer vom FG 1 (100m unterhalb des Brucknerhauses) bis zum FG 2 (100m nach dem Jachthafen) einschließlich Winter-, Jacht- und Handelshafen.

Ausgenommen sind die eingezäunten Gebiete der Schiffswerft und der ehemaligen Zollfreizone.

Auszug aus den weiteren Bestimmungen:

  • Ausfang pro Tag: maximal 5 Fische
  • Eintragungspflicht – Fangverzeichnis!
  • Spinnfischen vom 1.2. bis 30.4. verboten
  • Angeln nur vom Ufer aus erlaubt

Lizenzausgabestellen

  • Weitgasser Manfred, Jagd u. Fischereigeräte, 4060 Leonding, Welser Straße 15, Tel.: +43 732 652000
  • OÖ Landesfischereiverein, jeden Montag ab 18.00 Uhr (außer feiertags) im Gasthof Lindbauer, 4020 Linz, Linke Brückenstr. 2
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