Von Höhe Neutorbrücke (beidseitig) als Obergrenze bis zur Höhe Ramingbachmündung (beidseitig) als Untergrenze.

 

Gewässerinformationen finden Sie hier: http://neuhomeasv.asv-steyr.at/?page_id=45

Wichtigste Bestimmungen

Fangzeit

1. April bis 30. November, eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang (Eintragungspflicht)

Angelgerät

Fliegenrute

Im Oktober und November ist nur das Fischen mit der Trockenfliege erlaubt!

Brittelmaße

Äsche                              40 cm

Bachforelle                    40 cm

Regenbogenforelle       35 cm

Watfischen

erst ab 1. Juni erlaubt

Verbote

Verboten ist das Anfüttern, Nachtfischen, Spinnfischen und das Huchenfischen

Ausfang

2 Fische pro Fischtag

40 Fische pro Saison davon max. 15 Äschen (EINTRAGUNGSPFLICHT!)

Hinweise

Das Befischen der Bäche und Rückstauen ist verboten!

Sofern keine Kennzeichnung durch Hinweistafeln vorhanden ist, gilt die gedachte Uferlinie der Enns als Fischereigrenze.

Bei Zwischenbrücken darf bis zur Spitalmühlwehr gefischt werden.

weitere Hinweise

Sofern in der Lizenz nichts Genaueres festgelegt ist gelten die Bestimmungen des Oö. Fischereigesetzes:

1) die Enns darf nur mit einer Flugangel und mit künstlicher Fliege befischt werden.

2) Es sind Trockenfliege, Nymphe und Streamer auf Haken #6 und kleiner erlaubt. Brotfliege Glo Bugs und Hechtstreamer sind verboten.

3) Es ist pro Rute nur eine “widerhakenlose Fliege” am Einzelhaken (barbless oder sauber angedrückt) gestattet.

4) Es wird ersucht, in der Äschen- und Bachforellen-Laichzeit  diese Fische nicht zu befischen und die Laichplätze nicht zu bewaten.

5) Die Verwendung von Tiroler-Hölzl, Laufbleien oder anderen Sinkhilfen ist verboten.

6) Es dürfen keine dünneren Vorfächer als 0,14 (5X) verwendet werden.

7) Gefangene Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort wieder zurückzusetzen, ausgenommen jene Fische, die entnommen werden. Das Hältern von gefangenen Fischen ist verboten.

8) Die entnommenen Fische sind unverzüglich zu töten, mit Art für den dementsprechenden Angeltag, mit Kugelschreiber, in die Fangstatistik einzutragen.

9) Nach Entnahme von zwei Salmoniden oder Äschen ist das Fischen für diesen Tag einzustellen.

10) Andere Fischarten können beliebig – Brittelmaße lt. OÖ. Fischereiverordnung (AppFische OÖ).

11) Huchenfischen ist strengstens verboten.

12) Das Angeln an exponierten Stellen, wo eine weidgerechte Landung bzw. ein Rücksetzen der Fische nicht möglich ist, ist verboten.

 

Das Gewässer ist mit eigener Lizenz “Steyrer Stadtwasser Enns” befischbar.

Lizenzausgabestellen

Informationen dazu finden Sie hier: http://neuhomeasv.asv-steyr.at/?page_id=78

StadtwasserPlanB

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