Neuer Antrag für Abschüsse von Graureihern

Das Amt der Oö. Landesregierung hat im Jahr 2021 den Bezirksverwaltungsbehörden neue Vorgaben zur Anregung von Abschüssen von Graureihern (Fischreihern) übermittelt.

Entscheidend für die Bewilligung der Ausnahme zum Abschuss von Graureihern wird in Hinkunft eine gesteigerte Ermittlungstätigkeit und Prüfung des Graureiherbestandes sein. Wesentliche Punkte werden dabei z. B. sein: das Auftreten maßgeblicher Schäden am Fischbestand, ob es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt oder ob der günstige Erhaltungszustand des Graureihers aufrechterhalten wird.

Zur Schonung der Brutpaare soll die Schusszeit in den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Jänner fallen. Als einheitliche Frist für die Antragstellung von Abschüssen von Graureihern wurde spätestens der 15. August eines jeden Jahres festgelegt.

Ein Formular zur Anregung von Abschüssen von Graureihern wurde vom Amt der Oö. Landesregierung neu erstellt und liegt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde auf.

Es wird daher ersucht, vor künftigen Anregungen zum Abschuss von Graureihern zeitgerecht das entsprechende Formblatt bei der Bezirksverwaltungsbehörde auszufüllen.

Ing. Siegfried Pilgerstorfer
Oö. Landesfischermeister

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