Besatzförderung des Landes von juvenilen Bachforellen

Besatzförderung des Landes OÖ von juvenilen Bachforellen (0+ und 1+) sowie Bachforelleneiern unter Auflagen wieder möglich!


Generell wurde vom Land OÖ die Besatzförderung im Jahr 2022 neu gestaltet, wir haben in der 1. Ausgabe 2022 von Oö. Fischerei dazu berichtet.

Über Antrag des OÖLFV wurden zur Besatzförderung mit juvenilen Bachforellen folgende Rahmenbedingungen für eine neue Bf-Förderung ausgearbeitet:

  • Besatzförderung nur in Gewässern, in denen die Bachforelle als Leitfischart laut BMK geführt wird (Prüfung durch Amts-SV bei Antragstellung).
  • Besatzförderung für 0+ und 1+ Bachforellen und Bachforelleneier nur für jene Gewässerabschnitte, in denen geeignete Habitate vorhanden sind (Prüfung durch Revierobmann).
  • Verpflichtende Kontrolle und Bestätigung durch Revierobmann und Bewirtschafter sowie die schriftliche Bestätigung des Fischzüchters bzw. -händlers, dass nur 0+ und 1+ Bachforellen oder Bachforellen-Eier verkauft bzw. besetzt wurden.

Die Richtigkeit der Angaben sind im hier verfügbaren Formular zu bestätigen und mit dem Förderantrag an das Land OÖ zu übermitteln: 

Besatzbestätigung und Herkunftszeugnis Bachforellen_OÖLFV

Dieses ist vom Fischzüchter bzw. -händler, dem Bewirtschafter und dem Revierobmann zu unterfertigen und an das Land OÖ zu übermitteln.

Fotos: © Clemens Ratschan und © Klaus Berg