Nein! Die Abgabe muss dann nachweislich bezahlt sein, wenn Sie erstmals im Kalenderjahr eine Angellizenz erwerben.
Und wenn Sie aus verschiedenen Gründen (Studium, Familiengründung, Auslandsaufenthalt odgl.) in den nächsten Jahren nicht Angeln werden, teilen Sie das bitte dem OÖLFV mit. Dann wird Ihre ID auf „inaktiv“ gestellt und Sie erhalten bis auf Widerruf keine Zusendungen vom OÖLFV. Wenn Sie später den Fischfang wieder aktivieren wollen, können Sie Ihre ID wieder freischalten lassen. Die Mitteilungen dazu sind in schriftlicher Form – E-Mail mit Namen und ID genügt – zu übermitteln!