Die Fischerkarte ist das amtliche Dokument mit Lichtbild (blauer Ausweis oder Ausweis im Scheckkarten-Format), das den Inhaber berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Fischereilizenzen für Angelgewässer zu erwerben.
Nachdem das Lizenzbuch abgeschafft und wie in den benachbarten Bundesländern ein Zahlscheinsystem eingeführt wurde, berechtigt die amtliche Fischerkarte nur dann zum Kauf von Angellizenzen, wenn die „JFK-Abgabe“ bezahlt wurde.
Die Jahresfischerkarte ist also die amtliche Fischerkarte, die in Kombination mit dem mitgeführten Einzahlungsnachweis für das laufende Kalenderjahr gültig ist.