Oö. Fischköderverordnung (LGBl. Nr. 101/2002)
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das Verbot der Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder bei der Ausübung des Fischfangs.
§ 1
Die Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder bei der Ausübung des Fischfangs ist verboten.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.