Oö. Fischköderverordnung (LGBl. Nr. 101/2002)

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das Verbot der Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder bei der Ausübung des Fischfangs.

§ 1

Die Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder bei der Ausübung des Fischfangs ist verboten.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.