Urteil des OGH zur Trockenlegung von Ausleitungsstrecken

Laut Urteil des Obersten Gerichtshofes (OHG v. 28.01.2003, GZ. 1Ob203/02p) hat der Fischereiberechtigte Anspruch auf Entschädigung von Fischereischäden beim Trockenfallen von Ausleitungsstrecken, wenn bei der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die ausleitende Wasserbenutzungsanlage mit einem Schaden dieser Art nicht gerechnet wurde.

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