Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Bewilligungsfreistellung von Gewässerquerungen – (BGBL.Nr. 327/2005)

Eine “Bewilligungsfreistellungsverordnung für Gewässerquerungen“ ist seit 1. 11. 2005 in Kraft.

Nach dem Inhalt dieser Verordnung sind allerdings nur ganz bestimmte Arten von Gewässerquerungen betroffen, die im Wesentlichen die Fischereiwirtschaft nicht beeinträchtigen dürften.

Trotzdem wird um gesteigerte Aufmerksamkeit ersucht, zumal im Zweifelsfall die zuständige Bezirkshauptmannschaft (als Wasserrechtsbehörde) bzw. der Fischereiverband zu verständigen wäre.

Für Interessierte haben wir das diesbezügliche Bundesgesetzblatt verlinkt.