Kormoran: Jagd als Fischschutz
Von 16. August bis 31. März (bei Verwendung von Schalldämpfern bis 30. April) können monatlich 10 Prozent des landesweiten Gesamtbestandes des Kormorans erlegt werden.
Details finden Sie in § 8 der Oö. Artenschutzverordnung i.d.g.F.
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