FAQ´s zur Jahresfischerkarte
Die Herbst-Zeitung samt Erlagschein wird jährlich Ende Oktober / Anfang November versendet; die Frühjahrs-Zeitung wird immer im März / April zugestellt.
Fischerinnen und Fischern, welche sich bis September erfolgreich registrierten, erhalten die Herbst-Zeitung samt Erlagschein übermittelt. Die Zahlungsvorschreibungen für die JFK werden nach erfolgreicher Anmeldung innerhalb weniger Tage zugestellt.
Für die Einzahlung bitte die vorgedruckten Zahlscheine verwenden. Bei elektronisch-Banking unbedingt die 12-stellige Referenznummer angeben! Der quittierte Zahlschein bzw. die Einzahlungsbestätigung ist nach Einzahlung der Fischerkarte beizulegen – diese ist dann als „Jahresfischerkarte“ gültig!
An uns gestellte Fragen!
Zur Anmeldung
Bin ich schon registriert?
Alle Anglerinnen und Angler, welche die Fischerzeitung „Oö. Fischerei“ mit Zahlschein für die JFK-Abgabe erhalten, sind registriert. Das sind jene Personen, welche sich seit 2018 über die Homepage oder mittels Formblatt angemeldet haben. Weiters alle Jungfischer, die ab 2018 die Fischerprüfung positiv abgelegt und alle Personen, welche ab 2018 ein Duplikat der Fischerkarte erhalten haben.
Dieser Personenkreis hat keine weitere Anmeldung vorzunehmen!
Die amtliche Fischerkarte wird seit dem Oö. Fischereigesetz 2020 (§ 14) Jahresfischerkarte (JFK) genannt!
Die Fischerkarte bzw. JFK ist das amtliche Dokument mit Lichtbild (blauer Ausweis mit Lichtbild oder Ausweis im Scheckkarten-Format), das den Inhaber berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Fischereilizenzen für Angelgewässer zu erwerben.
Nachdem auch bei uns ein Zahlscheinsystem eingeführt wurde, berechtigt die amtliche Fischerkarte bzw. JFK nur dann zum Kauf von Angellizenzen, wenn die „Jahresfischerkarten-Abgabe“ bezahlt ist.
Die JFK bzw. amtliche Fischerkarte wird mit der Einzahlung der JFK-Abgabe (ab 2025 € 32,–) für das jeweilige Kalenderjahr gültig.
Wie melde ich mich zur Jahresfischerkarte (JFK) an?
Am einfachsten erfolgt dies über die beim OÖLFV eingerichtete, sichere Seite https://datenerfassung.lfvooe.at/; öffnen Sie unsere Homepage und Sie werden durch das Programm geführt. Nach korrekter Übermittlung Ihrer Daten erscheint auf Ihrem Bildschirm die Mitteilung „erfolgreich angemeldet“, das genügt – eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht übermittelt, Sie erhalten innerhalb weniger Tage die Zahlungsinformationen übermittelt.
Für Angler, welchen keinen Zugriff zur EDV haben, liegen Anmeldeformulare in unserem Büro, bei den Revieren und Lizenzausgabestellen auf; dem Anmeldeformular ist auch ein Zahlschein für die JFK-Abgabe angeschlossen. Das Anmeldeformular ist an den OÖLFV zu übermitteln, der quittierte Zahlschein bzw. die Einzahlungsbestätigung der Fischerkarte beizulegen; die Identifikation der Einzahlung mit diesem Zahlschein erfolgt über die abgedruckte Seriennummer; also bitte bei Zahlung mittels Online-Banking unbedingt die Seriennummer und den Namen des Fischers, für den die Zahlung erfolgt, anführen!
Wenn Sie eine Fischerkarte besitzen, welche nicht aus Oberösterreich ist, muss diese von einer Behörde ausgestellt worden und gültig sein. Bei ausländischen Fischerkarten, welche nicht in deutscher Sprache sind, benötigen wir zudem eine beglaubigte Übersetzung und ein Wohnsitz im Ausland muss aufrecht sein.
Zur Einzahlung
Wie zahle ich richtig ein?
Zu beachten ist, dass im Feld Zahlungsreferenz ausschließlich die 12stellige ID‑Nummer (auch EDV-Nummer genannt) angegeben werden muss. Diese ID-Nummer besteht ausschließlich aus Ziffern, ist ohne Leerzeichen bzw. ohne Bindestrich und hat keine Buchstaben! Ein zusätzlicher Text ist nicht notwendig.
Wird nur die 6-stellige Fischer-ID ohne Jahreszahl und ohne Prüfziffer angegeben, kann die Zahlung nicht automatisch gebucht werden. Wenn nur der Name angeführt ist, kann vielfach keine eindeutige Zuordnung erfolgen.
Wie kann ich für meine Familienmitglieder oder für Freunde einzahlen – sind Mehrfachzahlungen möglich?
Jede Person, die den Fischfang ausübt, muss eine Bestätigung über die Zahlung mitführen. Für jede Person muss eine getrennte Zahlung erfolgen, da sonst keine automatische Zuordnung der Zahlung erfolgen kann. Eine Zahlung für mehrere Personen ist somit nicht zielführend!
Was mache ich mit dem Einzahlungsbeleg?
Ein Beleg über die Einzahlung der JFK-Abgabe muss mitgeführt werden. Es ist unerheblich, ob die Zahlung mittels Erlagschein oder mittels Online-Banking erfolgt. Wichtig ist, die Zahlungsbestätigung aufzuheben, damit diese beim Lizenzkauf und bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Der Nachweis am Handy alleine reicht nicht aus. Der Zahlungsabschnitt bzw. die Bestätigung muss nicht an uns übermittelt werden, sondern ist der Fischerkarte beizulegen!
Bekomme ich eine Bestätigung über die bezahlte JFK-Abgabe?
Grundsätzlich hat jeder die Quittung der Einzahlung mitzuführen. Als Service wird von uns werden wir eine Bestätigung für die bis Ende Februar eines Jahres bezahlte JFK-Abgabe versendet. Die Übermittlung ist gemeinsam mit unserer Frühjahrs-Zeitung vorgesehen. Diese Bestätigung wird im praktischen Format einer Visitenkarte ausgestellt und kann in der Hülle der Fischerkarte im Scheckkartenformat beigefügt werden.
Zudem kann man über unsere Homepage Zahlungsnachweis JFK | Landesfischereiverband OÖ (lfvooe.at) abfragen und anfordern. Dazu brauchen Sie Ihre ID, den Nachnamen und Ihr Geburtsdatum (2 und 4-stellig mit Punkt dazwischen). Diese Abfrage ist 3 bis 4 Werktage nach der Einzahlung möglich.
Ich habe meinen Zahlschein verloren – wie kann ich einzahlen?
Wenn Sie den Zahlschein verloren haben, können Sie im LFV-Büro jederzeit die Zugangsdaten per E-Mail oder telefonisch anfordern. Gerne übermitteln wir Ihnen Ihre Zahlungsreferenz und den IBAN.
Kann ich die Zahlung mit Abbuchungsauftrag machen?
Die Abbuchung erfolgt ein Mal jährlich und zwar Ende Oktober / Anfang November für die JFK des Folgejahres. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auf unserer Homepage Abbuchungsauftrag für JFK-Abgabe | Landesfischereiverband OÖ (lfvooe.at) ausgefüllt werden. Langt dieses SEPA-Mandat mit der Post oder per Mail (fischerei@lfvooe.at) bis Anfang Oktober eines Jahres bei uns ein, wird die JFK für das Folgejahr abgebucht.
Muss ich die JFK-Abgabe auch zahlen, wenn ich nicht fischen gehe?
Nein! Die Abgabe muss dann nachweislich bezahlt sein, wenn Sie erstmals im Kalenderjahr eine Angellizenz erwerben.
Und wenn Sie aus verschiedenen Gründen (Studium, Familiengründung, Auslandsaufenthalt odgl.) in den nächsten Jahren nicht Angeln gehen, teilen Sie uns das bitte mit, dann stellen wir Ihre ID auf „inaktiv“. Wenn Sie später den Fischfang wieder aktivieren wollen, können wir Ihre ID wieder freischalten. Die Mitteilungen dazu ersuchen wir in schriftlicher Form – E-Mail mit Name und ID genügt!
Was mache ich mit der Angellizenz?
Die schriftliche Lizenz des Bewirtschafters (Tages-, Monats- oder Saisonlizenz) ist der Jahresfischerkarte beizulegen.
An unseren Haushalt werden mehrere Fischerzeitungen zugestellt – muss das sein?
Bei der Zustellung des Zahlscheines ist für jeden Angler bzw. jede Anglerin eine Fischerzeitung Oö. Fischerei angeschlossen. Gerne können wir Ressourcen und Papier sparen und an Ihren Haushalt nur eine Zeitung zustellen – geben Sie uns per E-Mail bekannt, an wen wir die Zeitung künftig zustellen sollen und an wen nicht mehr!
Alle Ausgaben unserer Zeitschrift Oö. Fischerei ab 2020 können auch auf unserer Homepage heruntergeladen werden – https://www.lfvooe.at/kontakt/zeitschrift/
Wo finde ich die Schonbestimmungen für unsere Fische
Schonzeiten und Brittelmaße der heimischen Fische wurden von der Oö. Landesregierung im Landesgesetzblatt Nr. 85/2020 verordnet. Sie finden die aktuellen Schonzeiten auf unserer Homepage www.lfvooe.at und der App „Fische OÖ“. Da die App „Fische OÖ“ am Handy gespeichert wird, ist ein Update notwendig. Die Benützer der App werden im App-Store (iPhone) bzw. im Google-Play-Store (Android) auf das Update hingewiesen.
Die Schonzeiten sind auch im Folder „Fische in Oberösterreichs Gewässern“ (12. Auflage!) abgedruckt.