NEU – Oö. Federwildmanagementverordnung

 

Neue vorübergehende Ausnahmen von der Schonzeit für den Graureiher bis 31.12.2027. 

 

Bestimmungen, Entnahmekontingent, Ausnahmen und Mitteilungspflicht zu letalen Entnahme finden Sie in der Oö. FMVO bzw. in der Anlage 5 zur Verordnung: 

Oö. FMVO als PDF: LGBLA-24-2025 

Zudem die Anlage 5 dazu als Download: Anlage 5

 

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