NEU – Oö. Federwildmanagementverordnung

Neue vorübergehende Ausnahmen von der Schonzeit für den Graureiher bis 31.12.2027.
Bestimmungen, Entnahmekontingent, Ausnahmen und Mitteilungspflicht zu letalen Entnahme finden Sie in der Oö. FMVO bzw. in der Anlage 5 zur Verordnung:
Oö. FMVO als PDF: LGBLA-24-2025
Zudem die Anlage 5 dazu als Download: Anlage 5
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