Käufer/Pächter gesucht
NEUAUSSCHREIBUNG zur Pachtung der Fischereirechte im „DAMBACH“
Aufgrund der Endigung der Verpachtung des Fischereirechtes im Dambach, KG Kiesenberg, wird die Vergabe der Fischereipacht ab
1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2034
neu ausgeschrieben.
Der Dambach befindet sich in den Ortschaften Schachen und Gerersdorf und gehört zur Katastralgemeinde Kiesenberg. Er ist ungefähr 3,4 km lang und 2,0 m breit. Der Bach tritt im Bereich des „Dambachmairgutes“ (Krennmayr) in das Gemeindegebiet Kematen an der Krems ein.
Die Fischereirechte beginnen erst an der „Dambachbrücke“ (Neudecker) an der Bezirksstrecke Wels-Land/Linz-Land. Diese Fischereirechte enden an der „Bleimscher-Brücke“ an der Gemeindegrenze Neuhofen an der Krems.
Bewerber mögen ihr Angebot bis zum 19. Dezember 2024 in einem verschlossenen Kuvert beim Gemeindeamt Kematen an der Krems abgeben. Die Mindestjahrespacht beträgt € 500,00. Die Vergabe erfolgt an den Meistbietenden.
Der Bürgermeister
Markus Stadlbauer M.A.
Kontakt
Sachbearbeiter: Mag. Andreas Gruber
Telefon: (07228) 7255 – 1
Fax: (07228) 7255 – 85
Email: gemeinde@kematen.at
Verpachtung der Fischereirechte der Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz
Kundmachung
POLSENZ
• Beginn Gemeindegrenze Pollham/St. Marienkirchen an der Polsenz; Ende Gemeindegrenze St. Marienkirchen an der Polsenz/Scharten. Die Länge des Fischwassers beträgt etwa 8.900 m, die durchschnittliche Breite 3,00 m.
VALTAUERBACH
• Vom Ursprung bis zur Einmündung in die Polsenz. Die Länge des Fischwassers beträgt etwa 2.000 m, die durchschnittliche Breite 1,50 m.
PERNAUERBACH
• Vom Ursprung bis zur Einmündung in den Valtauerbach. Die Länge des Fischwassers beträgt etwa 3.100 m, die durchschnittliche Breite 1,00 m.
AIBACH
• Vom Ursprung bis zur Einmündung in die Polsenz. Die Länge des Fischwassers beträgt etwa 1.375 m, die durchschnittliche Breite 1,20 m.
KALTENBACHERBACH
• Von der Gemeindegrenze Pollham bis zur Einmündung in die Polsenz; entlang der Gemeindegrenze zu Pollham nur linksseitig. Die Länge des Fischwassers beträgt etwa 800 m, die durchschnittliche Breite 1,50 m.
Ein Fischereipachtvertrag ist ab 01.03.2025 für die Dauer von 9 Jahren abzuschließen.
Schriftliche Angebote mit Nutzungskonzept, Nachweis der Pächterfähigkeit (§ 2 Oö Fischereigesetz 2020), sonstige Berechtigungen und Preisangabe richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Fischereipacht St. Marienkirchen/P.“ bis spätestens Freitag, 29.11.2024, 12:00 Uhr an:
Marktgemeindeamt St. Marienkirchen/P., Kirchenplatz 1, 4076 St. Marienkirchen/P.
oder per E- Mail: gemeinde@st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister
Harald Grubmair
Verpachtung Fischereirechte der Gemeinde Bachmanning
Ab 1. Jänner 2024 verpachtet die Gemeinde Bachmanning die Fischereirechte am Hundhagenerbach, Klindbach, Oberselingerbach und Unterselingerbach.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem PFD: Verpacktung Fischereirechte in der Gemeinde Bachmanning
Verkauf Fischereirecht Rinnerbergbach und Pernzellerbachl
Der Bach ist ein Seitenarm des Steyrflusses und erstreckt sin in ein sehr uriges idyllischen und romantisches Seitental im Nationalparktgebiet Kalkalpen. Sie können nach Herzenslust jede Menge Bachforellen, Saiblinge etc fischen.
Durch die hervorragende Wasserqualitat ist der Verzehr der Fische eine Gaumenfreude.
Früher wurde das Fischereirecht vom bekannten Fischgasthof Dürnberger ausgeübt.
Rinnerbergbach Ordnungsnummer A und B Länge 4.300 m, Breite 5m, vom Bodingstein (Rinnerbergerklamm) bis zur Münding in die Steyr à Grundstücknummern 2095/1, 2196/2, 1490/1-6, 466/1, 466/2, 1274/2
Pernzellerbach Ordnungsnummer 35/42/1 Länge 1150m, Breite 1m , vom Ursprung bis zur Mündung in den Rinnerbergerbach à Grundstücknummern 1273/2m 1244/2, 714/4, 685/5, 1255, 685/4, 683, 589/1, 589/2
Das Fischereirecht kann zu 50% oder zu 100% erworben werden.
Kontakt s.schwarzaeugl@gmx.at
Fischwasser Kleine Mattig und Sagbach zu verpachten
Fischwasser Kleine Mattig und Sagbach, ca. 1,5 km, Helpfau-Uttendorf,
zu verpachten
E-Mail: eisl.office@aon.at
Tel: 06643888884
Pacht zu vergeben durch die Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha´schen Familie, Greinburg
Kleine Naarn – von der Einmündung des Lindnerbaches bis zur Einmündung des Schönauerbaches, Länge 5300 m.
Kleine Naarn – von der Einmündung des Schönauerbaches abwärts bis zur Einmündung in die Große Naarn, Länge 6300 m, mit Nebenbächen (Schönauerbach, Ottenbach und Kainingerbach).
Klammleitenbach – von der Dauerbachbrücke bis zur Einmündung des Baumgartenbergerbachls, Länge: 2700 m, mit Nebenbächen (Baumgartenbergerbachl), Einzugsgebiet Große Naarn.
Klammleitenbach – von der Einmündung des Baumgartenbergerbachls in den Rubenerbach bis zum Einfluss in die Klammleite, Länge: 3200 m, mit Nebenbächen (Schmöckerbachl), Einzugsgebiet Große Naarn.
Nußbach – von der Einmündung des Ottenschlägerbaches (Waldbaches) bis zur Hintermühle (Bez. Perg) abwärts bis zur Meisensäge (Bez. Freistadt). Länge 2900 m, Einzugsgebiet Große Naarn.
Nußbach – von der Einmündung des Salchenederbaches bis zur linksufrigen Einmündung in die Große Naarn bei der Kappermühle, Länge 400 m, Salchenederbach, Länge 2300 m.
Preis nach Vereinbarung. Mitgliedsbeitrag zum jeweiligen Fischereirevier und Kosten der Vergebührung des Pachtvertrages.
Kontakt
Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha´schen Familie, Greinburg
Greinburg 1
4360 Grein
Tel.: +43 7268 70070
Fax: + 43 7268 700715
Mail: mail@sachsen-coburg-gotha.at