Rechtes Donauufer vom FG 1 (100m unterhalb des Brucknerhauses) bis zum FG 2 (100m nach dem Jachthafen) einschließlich Winter-, Jacht- und Handelshafen.
Ausgenommen sind die eingezäunten Gebiete der Schiffswerft und der ehemaligen Zollfreizone.
Auszug aus den weiteren Bestimmungen:
- Ausfang pro Tag: maximal 5 Fische
- Eintragungspflicht – Fangverzeichnis!
- Spinnfischen vom 1.2. bis 30.4. verboten
- Angeln nur vom Ufer aus erlaubt
Lizenzausgabestellen
- Weitgasser Manfred, Jagd u. Fischereigeräte, 4060 Leonding, Welser Straße 15, Tel.: +43 732 652000
- OÖ Landesfischereiverein, jeden Montag ab 18.00 Uhr (außer feiertags) im Gasthof Lindbauer, 4020 Linz, Linke Brückenstr. 2