Von dieser Lizenz umfasste Gewässer-/bereiche des Koppelfischereirechts Au/Donau:

Donau –linkes Ufer bis zur Strommitte/Landesgrenze zu NÖ – von Strkm 2108,75 (oberhalb der Aistmündung/Grenze Schwandl-Wasser) bis Strkm 2102 (bei der Kriegauerlacke/Grenze Stafflinger Wasser) samt dazugehöriger Nebengerinne:

Flutmulde (Altarm II) von der Grenztafel (FR Grünauer Lacke) auf Höhe  Donau-Strkm 2104,5 oberhalb der Furt-Brücke bis zur Einmündung in das Eiswasser auf Höhe von Donau-Strkm 2102 (Grenze Stafflinger Wasser).

Kriegauerlacke (Gschaid) beginnend Höhe Donau-Strkm 2102,3 bis Höhe Donau-Strkm 2102 (Grenze Stafflinger Wasser).

 

Aist – von ca. 30 Meter flussaufwärts der Straßenbrücke Seebern bis zur Mündung in die Donau.

 

Alberner Graben von der Grenze auf Höhe von DonauStrkm 2108,75 (Grenze Schwandl-Wasser) bis zum Aist-Dücker.

 

Schwarzaist (Aistrestgerinne) vom Aistdücker bis zur Einmündung in den Badesee Au/Donau und Grübl.

 

Badesee Au (ausgenommen eingefriedete Campinganlage). Anfüttern im Badesee Au ist untersagt.

 

Sämtliche Reviergrenzen sind durch Grenztafeln bezeichnet.

Bestimmungen (Auszug)

Vom 1. Februar bis 31. Mai sind jegliche Ausübung des Raubfischens mit Spinnködern aller Art und/oder totem Köderfisch, sowie jegliche Entnahme von Raubfischen verboten (ausgenommen Welse, Forellen u. Saiblinge beim Fang mit anderen als den angeführten Ködern).

Schonzeiten u. Mindestfangmaße gelten nach den Bestimmungen der OÖ Fischereiverordnung. Überdies gelten abweichend davon die Bestimmungen der Donau-Fischereiordnung für das gesamte Koppelfischereirecht Au/Donau. Abweichend davon haben Saibling, Bach- u. Regenbogenforelle ein Mindestfangmaß von 25 cm.

Erlaubte Entnahme pro Tag – insgesamt 3 Fische der Arten: Salmoniden, Hecht, Zander, Wels, Karpfen u. Aalrutte. Übrige Arten unbeschränkt.

Das Angeln von in freier Fahrt befindlichen Booten und Schwimmkörpern aller Art aus, ist nur mit einer gesonderten „Bootsfischerei-Lizenz“ zulässig (nur in Verbindung mit einer Jahreslizenz oder Jahres-Jugendlizenz).

Der Fischfang darf vom 01. Juni bis 31. März uneingeschränkt – vom 01. April bis 31. Mai von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang ausgeübt werden.

Signalkrebse dürfen mit Reusen oder Krebstellern in der Zeit von 01. Jänner bis 31. März und von 01. Juni bis 31. Dezember in der Donau und der Aist bei Anwesenheit des Lizenznehmers in unbeschränkter Anzahl gefangen werden (nur in Verbindung mit einer Jahreslizenz oder Jahres-Jugendlizenz).

Lizenzausgabe

Bauernschmiedt Walter, 4332 Au/Donau, Marktstraße 32a

07262/53991                    walter.bauernschmiedt@aon.at

 

Lettner Regina, 4332 Au/Donau, Bäckerstraße 21

07262/58515

 

Wahl Erwin, 4331 Naarn, Wimm 2

0699/14412295               erwin.wahl@gmx.at

 

Pühringer Erwin, 4332 Au/Donau, Marktstraße 42

07262/58513                    hafenwirt@gmx.at

 

Oppenauer Reinhard,4332 Au/Donau, Marktstraße 50

07262/54631                    oppenauer.au@aon.at

 

Tierecke Enns, 4470 Enns, Wiener Str. 16a

Angelsport Loibl, 4432 Ernsthofen, Quellenstraße 3

Weitgasser Jagen u. Fischen, 4060 Leonding, Welser Str. 15

 

Lizenzpreise

Jahreslizenz                            €              110,–

Jahres-Jugendlizenz             €                55,–

Tageslizenz                             €                20,–

Bootsfischereilizenz              €              200,–   (zuzgl. zur Jahreslizenz od. Jahres-Jugendlizenz)

Bootsfischereilizenzen – in limitierter Anzahl – werden nur in Verbindung mit Jahreslizenzen oder Jahres-Jugendlizenzen ausgegeben.

Angeführte Lizenzen sind ab sofort erhältlich und haben ab Ausstellungsdatum Gültigkeit bis 31.12.2025.

Die Rückgabe der Lizenz für 2024 ist verpflichtend – ausgenommen bei Neuausstellung.

 

 

 

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