(ausschließlich Jahreskarten über Energie AG: www.fischerei.energieag.at)

Fangperiode:
01. Mai bis 15. September

Bestimmungen:

  • Im gesamten Bereich des Gosausees; Fischfang nur vom Ufer aus mit einer Angelrute (falls Hegene: max 5 Nymphen).  2 Seesaiblinge (28 cm)
  • jeweils von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
  • Kein Anfüttern.
  • Wurm und Käse sowie nicht aus dem Vorderen Gosausee stammende Köder sind verboten!
  • Schonhaken empfohlen

 

Fangbeschränkung:

2 Seesaiblinge, 1 Seeforelle/Tag

Maximal 10 Seeforellen/Jahr

Für Barsche keine Fangbeschränkung!

 

Limitierte Anzahl von 40 Fischtagen pro Saison

Seeforelle: Brittelmaß 50 cm

Seesaibling: Brittelmaß 27 cm

Aalrutte: Brittelmaß 40 cm

 

Nähere Auskünfte:

Energie AG Oberösterreich Business Service GmbH, Klemens Kirchmair

Postfach  298, Böhmerwaldstr. 3, 4021 Linz

Tel: +43 732 9000-3822

E-Mail: klemens.kirchmair@energieag.at

 

Weitere Informationen:

www.hejfish.com

 

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Wir, Oö. Landesfischereiverband (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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