(ausschließlich Jahreskarten über Energie AG: www.fischerei.energieag.at)

 

  • 1. April bis 30. November

 

Traun Fluss (A): Vom Fluß-km 24,95 bis zur Staumauer des Kraftwerkes Marchtrenk.

2 Angelruten, Anfüttern: max. 1 Liter pro Tag; Fangbeschränkung: 3 Fische lt. Pkt. IV pro Tag.

 

Altarm (B): bis zum ehemaligen Grenzdamm (Grenztafel). gegen Recht Landesfischereiverein

2 Angelruten; April: Spinnfischen (Blinker, Streamer, Wobbler) sowie Fischen mit sämtlichen Gummiködern verboten; Mai: Altarm generell gesperrt; Fischausnehmen am Gewässer verboten; Anfüttern: max. 1 Liter pro Tag; Abfahren zum Gewässer mit Kraftfahrzeugen ist verboten.

Fangbeschränkung: 3 Fischtage/Kalenderwoche; 3 Fische lt. Pkt IV pro Tag; max. 1 Hecht bzw. 2 Karpfen pro Tag; max. 30 Karpfen bzw. 10 Hechte/Jahr; Karpfen ab 60 cm sind zurückzusetzen; Amur ganzjährig geschont

 

Aalrutte 40 Schleie 25
Karpfen 70 Wels 80
Bachforelle 28 Zander 50
Regenbogenforelle 28 Hecht 60

 

A+B: 3 Fische lt. Pkt. IV; max. 60 Regenbogenforellen/Jahr

Lizenzpreis: ausschließlich Jahreskarte: € 240,–

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Wir, Oö. Landesfischereiverband (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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