Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung zugelassen werden nur Personen, die das 19. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fischerkarte sind. Hierbei werden amtliche Fischerlegitimationen aus einem anderen Bundesland anerkannt.

Fischereischutzorganprüfung

Die Fischereischutzorganprüfungen finden jedes Jahr im Juni und im Dezember statt. Der jeweils genaue Prüfungstermin, insbesondere die Anzahl der Prüfungstage, wird nach Kenntnis der Anzahl der Bewerbungen festgelegt.

Anmeldungen zu den beiden Prüfungsterminen sind bis längstens 15. April (Sommertermin) bzw. 15. Oktober (Herbsttermin) beim

Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1
4020 Linz

einzubringen. Auf der Webseite des Landes Oberösterreich kann ein Antragsformular heruntergeladen werden. Verspätet einlangende Anmeldungen können jeweils erst zum nächsten Termin berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen werden nur Personen, die

  • das 19. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fischerkarte sind. Hierbei werden amtliche Fischerlegitimationen aus einem anderen Bundesland anerkannt.

Die für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Angaben müssen im Antrag enthalten und belegt sein. Aus diesem Grund sind dem Antrag beizuschließen:

  • Nachweis über den mindestens dreijährigen Besitz der Fischerkarte (Fotokopie der Fischerkarte)

Prüfung

Bei der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Prüfungsgegenständen nachzuweisen:

  • Fischkunde
  • Fischhege
  • Regeln der Weidgerechtigkeit
  • Rechtsvorschriften, die die Ausübung der Fischerei regeln
  • Rechtsvorschriften über den Fischereischutz sowie die Rechte und Pflichten der Fischereischutzorgane

Die zur Prüfung zugelassenen Personen werden mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsortes mit Bescheid zur Prüfung zugelassen bzw. eingeladen. Personen, die zur Prüfung nicht antreten, müssen, wenn sie die Prüfung zu einem späteren Termin ablegen wollen, erneut um Zulassung zur Prüfung ansuchen.

Als Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung werden empfohlen:

  • Leitfaden zur Fischerprüfung, Oö. Fischereirecht. Diese Unterlagen werden Ihnen auf Anforderung gegen Kostenersatz übermittelt.

Weitere Informationen finden Sie unter: Schutzorgankurs (für Schutzorganprüfung)

 

Voraussetzungen für die Bestellung und Betrauung:

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • Vollendung des 19. Lebensjahres
  • Besitz der gültigen Jahresfischerkarte
  • erfolgreiche Ablegung der Fischereischutzprüfung
  • geistige, körperliche und charakterliche Eignung für die Ausübung des Fischereischutzdienstes
  • Vertrauenswürdigkeit

Weitere Informationen finden Sie hier: Land Oberösterreich – Fischereischutzorgan (land-oberoesterreich.gv.at)

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Wir, Oö. Landesfischereiverband (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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