EUGH-Urteil bezüglich der steuerlichen Behandlung von Pachtverträgen

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Dezember 2007 in der Rechtssache C-451/06, Walderdorff, betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Verpachtung von Fischereirechten

Mit Urteil von 6. Dezember 2007 hat der EuGH für Recht erkannt, dass die Verpachtung eines Fischereirechts grundsätzlich keine nach Art. 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie steuerbefreite Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist.

Wörtlich hat der Gerichtshof für Recht erkannt:

„Art. 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG […] ist so auszulegen, dass die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gegen Entgelt in Form eines für die Dauer von zehn Jahren geschlossenen Pachtvertrags durch den Eigentümer der Wasserfläche, für die diese Berechtigung eingeräumt wurde, und durch den Inhaber des Fischereirechts an einer im öffentlichen Gut befindlichen Wasserfläche weder eine Vermietung noch eine Verpachtung von Grundstücken darstellt, soweit mit der Einräumung dieser Berechtigung nicht das Recht verliehen wird, das betreffende Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen.”

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