Anmeldung zur Jahresfischerkarte – Zahlscheinsystem

Neuerungen im Oö. Fischereigesetz!

Unser Fischereigesetz wurde modernisiert. Das Lizenzbuch wurde abgeschafft und ein Zahlscheinsystem – wie in den benachbarten Bundesländern – eingeführt.

Wie können Sie uns dabei unterstützen?

Wenn Sie unsere Fischerzeitung “Oberösterreichs Fischerei” mit Zahlschein erhalten, sind Sie registriert und haben keine weitere Anmeldung vorzunehmen! Nach Einzahlung der Jahresfischerkarten-Abgabe (JFK-Abgabe) für das jeweilige Kalenderjahr sind Sie in Oberösterreich zum Fischfang berechtigt.

info

Personen, welche einen Fischerkurs besuchen bzw. ein Duplikat der Fischerkarte erhalten, werden automatisch im System erfasst. Diese brauchen keine Anmeldung zur Jahresfischerkarte durchführen.

Adressänderungen:

Bitte per E-Mail an den Oö. Landesfischereiverband (p.hofer@lfvooe.at) melden.

Sie haben noch Fragen? Antworten zur Registrierung und zum Ablauf finden sie hier:

Hier geht es zur Datenerfassung

Die Datenerfassung wird wöchentlich generiert und eine Mitteilung per E-Mail mit Zahlungsreferenz und IBAN übermittelt. Wenn keine E-Mail-Adresse vorliegt, wird bei der wöchentlichen Generierung ein Zahlschein gedruckt und am Postweg zugesendet.

An alle im neuen Dateisystem erfassten Angler wird die Zeitschrift „Oö. Fischerei“ mit weiteren Informationen übermittelt.

Haben Sie schon eine Fischerkarte für Oberösterreich in Scheckkartenformat?

Sollten Sie am Foto Ihrer Fischerkarte nicht mehr erkennbar oder Daten der Fischerkarte nicht mehr zu lesen sein, ist die Ausstellung einer neuen Fischerkarte notwendig. Informationen dazu finden Sie auf der Seite für Fischerkarten Duplikate.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Das Team vom Oö. Landesfischereiverband