Bewirtschafterkurs Frühjahr 2025 (Pächterfähigkeit gemäß § 2, Z 6.)
Gemäß § 2 Z 6 Oö. Fischereigesetz sind ab dem 1. Jänner 2022 zur Erlangung der Pächterfähigkeit der Besitz einer (Jahres-)Fischerkarte seit zumindest drei volle Jahre und eine Bestätigung über den erfolgreich abgeschlossenen Besuch eines Bewirtschafterkurses erforderlich.
Ausgenommen davon besitzen alle Personen die Pächterfähigkeit, die vor dem 1. Jänner 2022 ein Fischwasser rechtmäßig bewirtschaftet haben, d. h. im Fischereibuch eingetragen waren. Eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung im Sinn des § 7 bzw. einschlägige fischereifachliche Hochschulausbildung im Sinn des § 8 ersetzt die Ablegung des Moduls A.
Frühjahrstermin Bewirtschafterkurs 2025:
Termin Modul A:
Donnerstag, 27. Februar 2025 und Freitag, 28. Februar 2025
Kursdauer am 27.02.2025 von 09:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr und am 28.02.2025 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr (inkl. Pausen)
Veranstaltungsort:
Volkshaus Kleinmünchen, mittlerer Saal, Dauphinestraße 19, 4030 Linz
Volkshaus Kleinmünchen | Stadt Linz
Kosten:
je Kursteilnehmer € 230,00 (inkl. Unterlagen), exkl. Verpflegung
Die Kursgebühr wird zeitgerecht vor Kursbeginn vorgeschrieben.
Weitere Infos werden zeitgerecht per E-Mail bekanntgegeben.
Anmeldung:
Anmeldungen sind per E-Mail an fischerei@lfvooe.at unter Angabe des Vor- und Nachnamens, vollständiger Adresse, Geburtsdatums und der Fischerkartennummer jederzeit möglich.
Das geplante Programm finden Sie hier zum Download: OÖLFV-Bewirtschafterkurs-Programm-Herbst2024 (geringfügige Änderungen vorbehalten).
Das Modul A umfasst ein Mindestausmaß von 10 Stunden und folgende Fachgebiete:
- Rechte und Pflichten der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter
- Wasser und Gewässerkunde, Gewässertypen
- Bewirtschaftung von Fließgewässern sowie natürlichen und künstlichen stehenden Gewässern
- Erstellung von Bewirtschaftungsplänen (Ertragsfaktoren, Auswirkungen von Besatzmaßnahmen)
- Verhalten bei Fischsterben
Das Modul B besteht aus einem praktischen Teil im jeweiligen Fischereirevier, der ein Mindestausmaß von 3 Stunden umfasst und durch den die erforderlichen Kenntnisse über die Ausübung des Fischfangs mit Netzen vermittelt werden sollen. Dieses Modul ist in Kooperation mit jenem Fischereirevier und unter Leitung von dessen Obfrau bzw. Obmann zu absolvieren, in welchem ein Fischereirecht erstmals bewirtschaftet werden soll.
Nach erfolgreicher Teilnahme werden vom Oö. Landesfischereiverband Kursbestätigungen übermittelt, die für die Eintragung ins Fischereibuch erforderlich sind.