Bewirtschafterkurs Herbst 2024 (Pächterfähigkeit gemäß § 2, Z 6.)

Gemäß § 2 Z 6 Oö. Fischereigesetz sind ab dem 1. Jänner 2022 zur Erlangung der Pächterfähigkeit der Besitz einer (Jahres-)Fischerkarte seit zumindest drei volle Jahre und eine Bestätigung über den erfolgreich abgeschlossenen Besuch eines Bewirtschafterkurses erforderlich.

Ausgenommen davon besitzen alle Personen die Pächterfähigkeit, die vor dem 1. Jänner 2022 ein Fischwasser rechtmäßig bewirtschaftet haben, d. h. im Fischereibuch eingetragen waren. Eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung im Sinn des § 7 bzw. einschlägige fischereifachliche Hochschulausbildung im Sinn des § 8 ersetzt die Ablegung des Moduls A.

Herbsttermin Bewirtschafterkurs 2024:

Termin Modul A:

Donnerstag, 17. Oktober 2024 und Freitag 18. Oktober 2024

Kursdauer am 17. 10.2024 von 09:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr und am 18.10.2024 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (inkl. Pausen)

Veranstaltungsort:

Volkshaus Dornach-Auhof, kleiner Saal, Niedermayrweg 7, 4040 Linz

Kosten

je Kursteilnehmer € 215,– (inkl. Unterlagen)

Die Kursgebühr wird zeitgerecht vor Kursbeginn vorgeschrieben.

Weitere Infos werden rechtzeitig per E-Mail bekanntgegeben.

Anmeldung:

Anmeldungen sind per E-Mail an fischerei@lfvooe.at unter Angabe des Vor- und Nachnamens, vollständiger Adresse, Geburtsdatums und der Fischerkartennummer jederzeit möglich.

 

Das geplante Programm finden Sie hier zum Download: Bewirtschafterkurs_Programm_Frühjahr2024 (geringfügige Änderungen vorbehalten).

Das Modul A umfasst ein Mindestausmaß von 10 Stunden und folgende Fachgebiete:

  1. Rechte und Pflichten der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter
  2. Wasser und Gewässerkunde, Gewässertypen
  3. Bewirtschaftung von Fließgewässern sowie natürlichen und künstlichen stehenden Gewässern
  4. Erstellung von Bewirtschaftungsplänen (Ertragsfaktoren, Auswirkungen von Besatzmaßnahmen)
  5. Verhalten bei Fischsterben

Das Modul B besteht aus einem praktischen Teil im jeweiligen Fischereirevier, der ein Mindestausmaß von 3 Stunden umfasst und durch den die erforderlichen Kenntnisse über die Ausübung des Fischfangs mit Netzen vermittelt werden sollen. Dieses Modul ist in Kooperation mit jenem Fischereirevier und unter Leitung von dessen Obfrau bzw. Obmann zu absolvieren, in welchem ein Fischereirecht erstmals bewirtschaftet werden soll.

Nach erfolgreicher Teilnahme werden vom Oö. Landesfischereiverband Kursbestätigungen übermittelt, die für die Eintragung ins Fischereibuch erforderlich sind. 

Datenschutz
Wir, Oö. Landesfischereiverband (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
Wir, Oö. Landesfischereiverband (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: