Gastfischerkarte
Personen, welche keine Fischerlegitimation haben, können mit einer Gastfischerkarte den Fischfang ausüben. Die Gastfischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband auf Antrag des Bewirtschafters ausgestellt.
Die Gültigkeit der Gastfischerkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Gastfischer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Gastfischerkarten lösen.