Personen, welche keine Fischerlegitimation haben bzw. vorweisen können sind berechtigt, mit einer Gastfischerkarte den Fischfang ausüben. Die Gastfischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband auf Antrag dem Bewirtschafters übermittelt.
Die Gültigkeit der Gastfischerkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Gastfischer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Gastfischerkarten lösen.