Personen, welche keine Fischerlegitimation haben bzw. vorweisen können sind berechtigt, mit einer Gastfischerkarte den Fischfang ausüben. Die Gastfischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband auf Antrag dem Bewirtschafter übermittelt.
Die Gastfischerkarte ist für drei Wochen und nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Gastfischer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Gastfischerkarten lösen.