Sonderbestimmungen Innfluss

  • Jeder Angler ist verpflichtet ein Fangbuch mit sich zu führen und das Datum des Angeltages vor Beginn des Angelns einzutragen, ebenso die Gewässerstrecke, die an diesem Tag vorwiegend beangelt wurde.
  • Die gefangenen Fische sind sofort nach dem Fang in die Fangliste einzutragen. Am Jahresende ist die Fangliste auszuwerten.
  • Wird die Fangliste beim Kauf einer neuen Lizenz nicht abgegeben, so wird ein zusätzlicher Besatzbeitrag von Euro 15,- eingehoben. Unvollständig oder offensichtlich falsch ausgefüllte Fanglisten werden nicht angenommen.
  • Die Angelei ist nur in der Zeit von 04 bis 24 Uhr gestattet,. Es dürfen höchstens zwei Angelruten mit maximal zwei Haken verwendet werden. Die Angelruten müssen in unmittelbarer Reichweite des Anglers ausgelegt sein.
  • Für das Angeln vom Boot aus ist eine eigene Lizenz zu lösen. Das Boot muss eine vom Revier ausgegebene Nummer aufweisen. Schadhafte und schlecht betreute Boote werden nach Verständigung des Besitzers kostenpflichtig entfernt.
  • Zwischen Mattigmündung und Flusskilometer 55,2 gilt am Inn ein ganzjähriges Bootsfahrverbot. Im Übrigen gelten die Bootsfahrverbotszonen und -zeiten gemäß Naturschutzverordnung.
  • Der Angler ist verpflichtet seinen Angelplatz sauber zu halten und eventuell vorhandenen Unrat mitzunehmen. Feuer machen ist verboten. Für Flurschäden haftet der Verursacher.
  • Die gefangenen Fische sind weidgerecht zu behandeln. Untermaßige oder geschonte Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
  • In der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai ist die Verwendung von Raubfischködern jeglicher Art ausnahmslos verboten.

Schongebiete:

Der Stampfbach samt Nebenwässern ist in der Zeit vom 15. Sept. bis 30. April Laichschongebiet und darf während dieser Zeitspanne nicht beangelt werden.

Der Enknachaltarm vor der Innmündung ist ganzjährig Laichschongebiet und für die Fischerei gesperrt.

In der Hagenauer Bucht gilt zum Schutz der Winterruheplätze zwischen dem Inn-km 56,0 (Mattig) und 55,8 ein Angelverbot vom 1. Jänner bis 31. März.

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