Der Beleg über die Einzahlung der JFK-Abgabe muss mitgeführt werden, egal ob die Zahlung mittels Erlagschein oder mittels Online-Banking erfolgt. Wichtig ist, den Einzahlungsnachweis aufzuheben, damit dieser beim Lizenzkauf und bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Der Nachweis am Handy alleine reicht nicht aus. Der Zahlungsabschnitt bzw. die Bestätigung muss nicht an den Verband übermittelt werden, sondern ist der Fischerkarte beizulegen!

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