Neue Fischereiverordnung um invasiven Signalkrebs einzudämmen

Die Änderung der Oö. Fischereiverordnung hinsichtlich Signalkrebs tritt ab 17.05.2024 in Kraft!

 

Die Oö. Fischereiverordnung, LGBl. Nr. 85/2020, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 17 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Abweichend von Abs. 5 ist das etablierte invasive gebietsfremde Krustentier Signalkrebs
(Pacifastacus leniusculus) ohne unnötigen Aufschub nach dem Fang weidgerecht zu töten und darf nicht wieder in das Fischwasser zurückgesetzt werden.“

2. Im § 19 werden in der Überschrift das Wort „Inkrafttreten“ durch die Wortfolge „In- und
Außerkrafttreten“ ersetzt und nach Abs. 6 folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) § 17 Abs. 6 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.“

 

Frau LRin Langer-Weninger verfasste eine Presseaussendung zum Signalkrebs:

Diese können Sie hier downloaden: Presseaussendung LRin Langer-Weninger zum Signalkrebs

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